Wassergefahren

Hier erhalten Sie einen Überblick über unsere Ausbildung im Bereich Wassergefahren.


Ein Notfall auf dem Wasser ist für uns kein Hindernis

Täglich befahren Schiffe unseren Rheinabschnitt. Darunter auch Schiffe mit gefährlichen Gütern, Ausflugs- und Hotelschiffe. Den Rhein teilen sich aber auch viele Hobbysportler mit der Berufsschifffahrt. Sollte es zum Beispiel zu einer Havarie oder einem Brand kommen, dann muss die Feuerwehr ähnlich wie auf dem Land retten, löschen, bergen und schützen können. Darum halten in unserem Landkreis bestimmte Feuerwehren spezielle Boote vor. Auch in Wörth ist ein Boot stationiert. Einsätze auf dem Wasser sind für uns kein Hindernis, allerdings eine logistische Herausforderung. Ein Boot reicht oft nicht aus, deshalb wird je nach Einsatzlage sogar rheinübergreifend alarmiert.

Für jede Anforderung gibt es spezielle Boote

Die Feuerwehrboote unterscheiden sich nicht nur durch den Schriftzug „Feuerwehr“ eindeutig zu den privaten Sportbooten. Sie sind robuster gebaut und sind meistens in den Feuerwehrhäusern untergebracht. Auf Bootsanhängern oder Abrollbehältern werden die Boote dann im Alarmfall zur Rampe gebracht und zu Wasser gelassen. Für den Geräte- und Personaltransport sowie für die Brandbekämpfung gibt es sogenannte Mehrzweckboote (MZB), die reichlich Platz bieten. Außerdem haben diese Boote leistungsstarke Außenbordmotoren, um beispielsweise schwere Ölsperren ziehen zu können. Für die schnelle Rettung aus dem Wasser bzw. für den Transport von verletzten Personen werden sogenannte Rettungsboote (RTB) vorgehalten. Diese sind so gebaut, dass Personen ohne großen Aufwand in das Boot gezogen und bei Bedarf liegend transportiert werden können. In der Regel bestehen die Boote aus einem festen Rumpf, meistens aus Aluminium. Um ein Boot ohne Rampe in ein Gewässer setzen zu können, werden aber auch Schlauchboote eingesetzt. Durch das leichte Eigengewicht kann die Mannschaft das Schlauchboot selbst anheben und zu Wasser lassen. Für überflutete Städte kommen Flachwasserboote zum Einsatz. Diese sind in höherer Stückzahl in einem Abrollbehälter ineinander gestapelt untergebracht.

Welches Boot hat die Feuerwehr in Wörth?

Unsere Feuerwehr in Wörth besitzt ein Mehrzweckboot, das 1983 vom Land Rheinland-Pfalz beschafft wurde. Damals hatte das Land mehrere baugleiche Boote für die Feuerwehren in Rheinland-Pfalz ausliefern lassen. Identische Boote sind bei der Feuerwehr Germersheim und Leimersheim zu finden. Mittlerweile sind die drei Mehrzweckboote Eigentum des Landkeises Germersheim. Die Boote wurden in den vergangenen Jahren mit neuen Motoren ausgestattet, neu lackiert und teilweise für die Bedürfnisse der jeweiligen Feuerwehr von der Wehr selbst angepasst.

Unser Mehrzweckboot wird hauptsächlich für den großen Landeshafen Wörth gefordert, es wird aber auch auf dem Strom eingesetzt. Das Boot befindet sich auf einem Abrollbehälter, der auf einem Trägerfahrzeug aufgesattelt wird. Die Besonderheit ist, dass unser Trägerfahrzeug (WLF-K) mit dem eigenen Ladekran das Boot in das Wasser heben kann. Um bei der Brandbekämpfung schneller vorbereitet zu sein, ist eine kompakte, tragbare und leistungsstarke Pumpe im Boot montiert. Im Bug befindet sich zudem Zubehör für die Brandbekämpfung. Um auf ein hohes Schiff zu gelangen, wird auch eine Spezialleiter permanent mitgeführt. Sollte mehr benötigt werden, dann wird das Material vom Löschfahrzeug entnommen und am Ufer übergeben. Das Boot ist für 10 Personen ausgelegt, je nach Beladung können aber die Grenzen schnell erreicht werden. Deshalb wird das Mehrzweckboot bei umfangreichen Einsätzen immer von anderen Rettungs- und Mehrzweckbooten unterstützt.

Grenzen gibt’s nur auf der Landkarte

Zukünftig werden wir mit den Kollegen aus Baden-Württemberg intensiver zusammenarbeiten. Für umfangreiche Einsätze wird uns ein neues Hilfeleistungslöschboot (HLB) zur Verfügung stehen. Das HLB ist maximal 15 Meter lang, besitzt eine Kabine, Geräteräume und eine Ladefläche mit Bugklappe. Es ist mit Wasserwerfern ausgestattet und wird hauptsächlich für die Brandbekämpfung, aber auch für einige technische Hilfeleistungen zum Einsatz kommen. Es ist schnell vor Ort, da es sich schon im Wasser befindet und bereits wie ein Hilfeleistungslöschfahrzeug beladen ist. Es wird voraussichtlich ab Mitte 2017 im Stadthafen Karlsruhe stationiert sein. Besetzt wird es von der Berufsfeuerwehr Karlsruhe. Finanziert wird das Projekt über das Land Rheinland-Pfalz und der Stadt Karlsruhe.

Dieses Boot ersetzt eine in Germersheim stationierte Löschfähre, die im Alarmfall über 3 Stunden nach Wörth bräuchte und wegen ihrer Größe nur noch von einer Person mit Rheinschifffahrtspatent gefahren werden darf.

Die Stadt Karlsruhe hatte für ihren Stadthafen bisher nur einen mittlerweile historischen Hafenschlepper, der damals mit Wasserwerfern ausgerüstet wurde. Der Vorteil für uns ist, dass die Stadt Karlsruhe qualifiziertes Personal von der Berufsfeuerwehr zu jeder Tages- und Nachtzeit stellen kann. Um so ein Löschboot zu beherrschen, ist eine intensive und regelmäßige Ausbildung erforderlich. Nicht jede Freiwillige Feuerwehr kann dies mit ihrem Personal stemmen. Deshalb kam eine Stationierung in Germersheim oder in Wörth nicht in mehr in Frage. Die Mehrzweck- und Rettungsboote werden weiterhin mit Personal und Ausrüstung das Löschboot unterstützen.

Das MZB wird erst zu Wasser gelassen, das Löschboot liegt bereits einsatzbereit im Hafen Germersheim. Allgemein können Boote mit dem Kran oder über eine Rampe zu Wasser gelassen werden.

Nicht jeder darf ein Feuerwehrboot führen

Bei den Feuerwehren in Rheinland-Pfalz ist der Berechtigungsschein für das Führen von Motorbooten der Feuerwehr vorgeschrieben. Ein privat erworbener Bootsführerschein reicht nicht aus, es fehlt die spezielle praktische und theoretische Feuerwehrausbildung.

Um diesen Berechtigungsschein zu bekommen, sind einige Voraussetzungen zu erfüllen.

  • Mindestens 16 Jahre alt
  • Mindestens Truppführer
  • Bestandene ärztliche Eignungsuntersuchung
  • PKW-Führerschein oder ein „sauberes“ polizeiliches Führungszeugnis
  • Mindestens das Freischwimmerzeugnis in Bronze
  • Theorieunterricht und mind. 40 Fahrstunden bei dem Bootsführerlehrgang auf Kreisebene
  • Erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung bei der Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule in Koblenz

Zur Ausbildung gehört auch das Erkunden von fremden Gewässern (z.B. Baggersee) und das Schleusen.

Aus- und Weiterbildung

Der Bootsführerlehrgang auf Kreisebene beginnt mit dem theoretischen Teil und streckt sich im praktischen Teil über ein halbes Jahr. In regelmäßigen Abständen werden die angehenden Bootsführer auf diverse Situationen vorbereitet, die bei einer privaten Sportbootschule nicht vermittelt werden. Mit 40 Fahrstunden und dem theoretischen Lernstoff ist dieser Lehrgang einer der zeitintensivsten und anspruchsvollsten im Landkreis.

Auch nach der Ausbildung sind die Bootsführer aufgefordert, sich regelmäßig weiterzubilden. Zusätzlich zu den Übungsfahrten in der eigenen Einheit können die Bootsführer auch an Kreisübungen teilnehmen. Es werden Themen wie Schiffsbrandbekämpfung, Rettungstechniken und Revierkunde behandelt. Die Kreisübungen dienen zugleich zum gegenseitigen Kennenlernen und dem fachlichen Austausch. Auch der Kontakt zu den Feuerwehren auf der badischen Seite und anderen Hilfsorganisationen wie DLRG und THW wird gepflegt, um im Einsatzfall besser zusammenarbeiten zu können.

Einmal im Jahr besteht die Möglichkeit an einer mehrtägigen Schulung auf dem mobilen Übungsschiff (MÜB) teilzunehmen. Diese Schulung richtet sich hauptsächlich an Atemschutzgeräteträger und Führungskräfte. Dort wird u.a. das Wissen für die Schiffsbrandbekämpfung vermittelt.

Sicherheit auf dem Wasser

Viele Faktoren tragen zur Sicherheit bei. Unter anderem ist es für uns selbstverständlich, eine automatisch aufblasbare Rettungsweste an Bord zu tragen. Dies gilt nicht nur auf dem Wasser, auch an Land kann es in einigen Fällen erforderlich sein. Die Bootsführer wurden im Rahmen der Bootsführerausbildung auf das richtige Verhalten geschult und vermitteln das Wissen an die Mannschaft weiter. Dazu gehört auch die Erkenntnis, dass wir beispielweise bei starkem Nebel ohne Radar nicht fahren dürfen. Für Wassersportler bietet beispielsweise das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur eine Informationen zum Thema Sicherheit auf dem Wasser an.

Bei starkem Neben sind die Grenzen schnell erreicht. Ohne Radar ist das Fahren auf dem Rhein verboten.