Informationen zu Rauchmeldern

info

Tipps zur richtigen Handhabe von Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz

Der Satz Rauchmelder retten Leben hört man sehr häufig von Feuerwehren und deren Angehörigen. Doch was steckt dahinter? Auf dieser Seite wollen wir Ihnen ein paar Informationen zum Thema Rauchmelder vorstellen und Ihnen sagen, wie Sie sich weitergehend informieren können.

Wieso sind Rauchmelder wichtig? Die meisten Todesopfer von Wohnungsbränden sterben nicht – wie häufig vermutet – am Feuer selbst, sondern durch eine Rauchvergiftung. Diese kann bereits nach wenigen Minuten tödlich sein. Wenn also ein Feuer ausbricht, ist es wichtig, sich und alle weiteren Bewohner eines Hauses schnellstmöglich in Sicherheit zu bringen. Da handelsübliche Rauchmelder weder das Feuer bekämpfen noch die Feuerwehr alarmieren können, muss der Brand anschließend über die europaweite Notrufnummer 112 gemeldet werden. Anschließend wird durch die zuständige Stelle die Feuerwehr alarmiert die nächstgelegene Feuerwehr.

Inzwischen gibt es im gesamten Bundesgebiet eine Einbaupflicht für Rauchmelder. In Rheinland-Pfalz ist das bereits seit einigen Jahren für alle Neu- und Altbauten der Fall. Doch wo müssen Rauchmelder in Rheinland-Pfalz angebracht werden? In der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) vom 24. November 1998 steht unter § 44 Abs. 7 geschrieben:

In Wohnungen müssen Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, über die Rettungswege von Aufenthaltsräumen führen, jeweils mindestens einen Rauchwarnmelder haben. Die Rauchwarnmelder müssen so eingebaut und betrieben werden, dass Brandrauch frühzeitig erkannt und gemeldet wird. Bestehende Wohnungen sind entsprechend auszustatten.

Somit ist es Pflicht, Rauchmelder in Wohngebäuden in allen Schlaf- und Kinderzimmern anzubringen. Zusätzlich müssen alle Flure, die als Rettungswege aus dem Gebäude genutzt werden, mit Rauchmeldern ausgestattet werden. Weitere Melder (bspw. im Arbeitszimmer) schaden natürlich auch nicht. Bei der Installation ist zu beachten, dass eine Funktionsüberprüfung des Melders möglich sein, er also zugänglich sein muss. Zudem muss Rauch von allen Seiten in die Messkammer des Melder eindringen können. Darum sollte er nicht am Rand eines Zimmers, sondern mit ausreichendem Abstand zur Wand angebracht sein. Eine ordnungsgemäße Grundausstattung ist eine Investition in das höchste Gut: Es geht um Ihre Sicherheit und die Ihrer Familie!

Wir werden oft angesprochen, wer denn dafür sorgen muss, dass ausreichend Rauchmelder im Wohnraum vorhanden sind. Auch dafür haben wir eine eindeutige Antwort für Sie: Sowohl bei selbst genutztem als auch bei vermietetem Wohnraum ist der Eigentürmer verantwortlich, dass genügend Rauchmelder installiert sind. Das Gerücht, dass die Feuerwehren die benötigten Rauchmelder montieren würden, entspricht nicht der Wahrheit. Ebenfalls falsch ist, dass Feuerwehren die installierten Rauchmelder in Wohnungen überprüfen und warten würden. In selbst genutzem Wohnraum ist auch hier der Eigentümer dafür verantwortlich. Bei Mietwohnungen liegt diese Pflicht bei dem Bewohner bzw. Mieter der Wohnung (Ausnahme: Der Eigentümer führt die Wartung selbst durch). Es muss immer sichergestellt werden, dass alle Rauchmelder zu jeder Zeit betriebsbereit bleiben. Zur regelmäßigen Überprüfung befindet sich auf den Meldern ein Testknopf. Dadurch kann die eingebaute Sirene testweise ausgelöst werden.

Rauchmelder gibt es an zahlreichen Orten im Einzel- und Onlinehandel zu kaufen. Wichtig ist dabei, dass die folgenden Mindestleistungsmerkmale nach der DIN-Norm DIN EN 14604 erfüllt werden:

  • CE-Kennzeichnung (inklusive Prüfnummer)
  • Kennzeichnung des Herstellers/Lieferanten
  • Herstellungsdatum und spätestes Austauschdatum
  • Sichtbarer Hinweis, dass die ordnungsgemäße Funktion nach jedem Batteriewechsel mit der Prüftaste getestet werden muss

Weiterhin empfehlen wir Ihnen die Internetseite des Forum Brandrauchprävention e.V. Dort finden Sie immer die aktuellsten Informationen zum richtigen Umgang mit Rauchmeldern.