Gründungsmitglieder – Die erste Mannschaft
Anfang 1956 forderte die Gemeindeverwaltung zur Mitarbeit in einer Freiwilligen Feuerwehr auf, zu der sich bis Mitte Mai 35 Männer gemeldet hatten. Vom Gemeinderat dazu ermächtigt, hielt Bürgermeister Börckel am 16. Juni 1956 im Nebenzimmer seiner Gaststätte „Zur Krone” die Gründungsversammlung ab.
Die erste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörth wurde am 24.6.1956 auf dem Dammschulplatz um 5.30 Uhr abgehalten.
Folgende Männer waren zur Mitarbeit in der Freiwilligen Feuerwehr bereit:
Börckel Karl (aus der Pflichtwehr) | Pfirrmann Gerhard I |
Börckel Willi | Pfirrmann Gerhard II |
Damminger Ludwig (aus der Pflichtwehr) | Pfirrmann Horst (aus der Pflichtwehr) |
Decker Karl | Pfirrmann Hugo |
Herrmann Josef | Pfirrmann Guido (aus der Pflichtwehr) |
Hoock Walter | Pfirrmann Karl Konrad |
Kahlert Karl | Pfirrmann Severin (aus der Pflichtwehr) |
Karcher Erwin (aus der Pflichtwehr) | Pfirrmann Theo |
Kauter Hans (aus der Pflichtwehr) | Rabenstein Theodor |
Kreitmann Werner (aus der Pflichtwehr) | Schmuck Alois (aus der Pflichtwehr) |
Kuhn Günther | Schmuck Eugen |
Kuhn Ludwig (aus der Pflichtwehr) | Starck Alois |
Kuntz Erich (aus der Pflichtwehr) | Stöffler Walter |
Kuntz Wolfgang (aus der Pflichtwehr) | Wärther Hugo |
Martin Ludwig Emil (aus der Pflichtwehr) | Wilhelm Ägidius (aus der Pflichtwehr) |
Pfirrmann Erwin | Winstel Alfons |
Pfirrmann Felix (aus der Pflichtwehr) | Wöschler Alois |
Abschrift der Niederschrift über die Gründungsversammlung am 16.06.1956
Niederschrift über die Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wörth am 16.6.1956 um 21 Uhr im Gasthaus zur Krone.
Anwesend: Bürgermeister Börckel, Gde.Oberinspektor Stöffler, Hermann Wöschler, Kommandant der Pflichtfeuerwehr Wörth und 34 Personen lt. beil. Anwesenheitsliste. Nach wiederholter öffentlicher Bekanntmachung durch die
Ortsrufanlage haben sich 35 Personen für den Eintritt in eine freiwillige Feuerwehr gemeldet. Daraufhin wurden durch die Gemeindeverwaltung Wörth am Rhein diese Personen zu der heutigen Versammlung eingeladen. Nach Feststellung der anwesenden Personen nahm die Versammlung folgenden Verlauf:
1. Bürgermeister Börckel begrüßte die Anwesenden und gab seiner Freude darüber Ausdruck, dass sich so viele junge Männer bereit gefunden haben, eine freiwillige Feuerwehr zu gründen, also eine Einrichtung, die sich freiwillig die Pflicht auferlegt, das durch die Gewalt der Elemente bedrohte Leben und Eigentum der Einwohner unserer Gemeinde zu schützen und zu retten. Er beglückwünschte die Anwesenden zu dieser im Allgemeininteresse liegenden idealen Gesinnung und gab gleichzeitig die Versicherung ab, dass die freiwillige Feuerwehr nach ihrer Gründung nach jeder Richtung hin der Unterstützung und Förderung der Gemeindeverwaltung gewiss sein kann. So wird auch in Bezug auf Ausstattung mit Gerät und Ausrüstung der Wehrangehörigen alles Erforderliche veranlasst. Anschliessend gibt Bürgermeister Börckel in diesem Zusammenhang den Beschluss der Gemeindevertretung vom 29.5.1956 bekannt, der lautet:
Der Gemeinderat wird davon in Kenntnis gesetzt, dass sich auf die wiederholten Aufforderungen durch die Ortsrufanlage insgesamt 35 Personen für die neuzugründende freiwillige Feuerwehr gemeldet haben. Damit ist die Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr möglich. Der Gemeinderat beschließt hierzu einstimmig:
a) Der Bürgermeister wird beauftragt, die Aufstellung einer freiwilligen Feuerwehr zu veranlassen. Diese soll die im Landesgesetz über das Brandschutzwesen vom 11. Mai 1949 festgelegten Aufgaben der Gemeindefeuerwehr übernehmen.
b) Nach Aufstellung der freiwilligen Feuerwehr wird der Kameradschaftskasse der im Haushaltsplan für 1956 vorgesehene Beitrag in Höhe von DM 200.- zugewiesen.
c) Der Bürgermeister wird ermächtigt, die noch benötigte Dienstkleidung und Ausrüstung sowie notwendige Gerätschaften im Rahmen der im Haushaltsplan für 1956 vorgesehenen Mittel anzuschaffen.
2. Gde.O.Insp. Stöffler gab einen kurzen Überblick über die Bestimmungen des Brandschutzgesetzes und das Brandschutzwesen allgemein.
3. Darauf erfolgte eine Abstimmung über die Gründung einer freiwilligen Feuerwehr Wörth am Rhein, wobei sich alle Anwesenden einstimmig zu der Gründung bekannten. Anschließend wurde festgestellt, dass damit die Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein gegründet ist. Dann wurde ein Entwurf der Satzung besprochen und einstimmig angenommen. Die Satzung gilt somit als erlassen.
4. Bei der anschließenden Wahl wurde auf Grund der Satzungsbestimmungen gewählt:
a) Kommandant und Vorstand der Wehr: Hugo Pfirrmann
b) Stellvertreter: Ludwig Kuhn
c) Schriftführer und Kassenwart: Hans Kauter
d) Gerätewart: Karl Decker
(Gehilfe Walter Stöffler)
und Beisitzer: Felix Pfirrmann, Severin Pfirrmann
5. Verpflichtung der Wehrangehörigen: Sämtliche Anwesenden unterzeichneten den Verpflichtungsschein für die freiwillige Feuerwehr.
6. Mit einem kurzen Appel an die neu gewählte Vorstandschaft und auch an alle Angehörigen der neu gewählten Freiwilligen Feuerwehr Wörth, die von der Wehr übernommene Aufgabe zum Wohle der Allgemeinheit gewissenhaft zu erfüllen, schloss Bürgermeister Börckel die Versammlung.
Anwesenheitsliste bei der Gründungsversammlung
…bei der Gründungsversammlung der Freiwilligen Feuerwehr Wörth a. Rhein am 16.6.1956, 21 Uhr im Gasthaus „Zur Krone”:
Abschrift der Niederschrift über die erste Übung der Freiwilligen Feuerwehr Wörth
Niederschrift über die erste Übung der Freiw. Feuerwehr Wörth am Rhein am 24.6.1956 auf dem Schulplatz um 5.30 Uhr
Programm:
1. Ausgabe der vorhandenen Uniformen. 2. Anmessen der neu zu bestellenden 14 Stck. Uniformen. 3. Gruppeneinteilung: – a) Kunz Erich – Unterführer 2. Spritze – b) Rabenstein Theod. – 1. Löschhilfe – c) Herrmann Josef – Leiterwagen – d) Pfirrmann Severin – Absperrk. u. Sanität. – e) Pfirrmann Felix – Unterführer 1. Spritze – f) Hornisten Pfirrmann Gerhard II, Winstel A., Pfirrmann H., Schmuck A. 4. Rangordnungen: Feuerwehrmann – Ober-Feuerwehrmann – Gruppenführer – Löschmeister – Brandmeister – Ober-Brandmeister – Haupt-Brandmeister – Kreisbrandinspektor |
Kommandant Pfirrmann Hugo gab über die Funktionen der einzelnen Rangordnungen Aufklärung.
Die von der Pflichtfeuerwehr übernommenen Feuerwehrmänner brachten den neu hinzugekommenen Kameraden die nötigsten Begriffe im Brandfalle vor.
Die Anfangsjahre der Freiwilligen Feuerwehr in Wörth
1956
Zwei Monate nach Gründung werden vier Kameraden zu Lehrgängen an die Landesfeuerwehrschule gemeldet.
1957
In diesem Jahr ist ein Neuzugang zu vermelden, so dass sich die Zahl der Mitglieder auf 35 erhöht. Bereits zwei Jahre nach Gründung der Wehr findet in Wörth die Wettkampf-Ausscheidung der Gruppe Süd statt.
1958
Wehrführer Hugo Pfirrmann bat die Gemeindeverwaltung, die beiden Trag-kraftspritzenanhänger (TSA) polizeilich zuzulassen, damit diese an die im Ort vorhandenen Zugmaschinen angehängt werden können. Die Funktion des Gerätewartes wird von Walter Hoock übernommen.
In der Versammlung wird beschlossen, wer bei Übungen unentschuldigt fehlt, muss 1,- DM Strafe bezahlen. Bei dreimaligem unentschuldigtem Fehlen erfolgt der Ausschluss aus der Feuerwehr.
1959
Der bisherige Schriftführer und Kassenwart Hans Kauter bittet in der Mitgliederversammlung um Entlassung aus seinem Amt aus privaten und beruflichen Gründen. Als Nachfolger wird Klaus Schmuck gewählt.
aus: Festschrift – 50 Jahre Freiwillige Feuerwehr Wörth am Rhein (2006)
von Thomas Graf et al.